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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die Hundepension Hundehärz übernimmt Hunde für einen vereinbarten Zeitraum und stellt währenddessen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Betreuung sicher. Der Aufenthalt wird nach Möglichkeit an die Wünsche des Kunden angepasst. Mit der Übergabe des Tieres werden diese AGB akzeptiert. Die angebotenen Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Vertrag; zusätzliche Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In tiermedizinischen Notfällen wird der Kunde beziehungsweise Hundehalter nach Durchführung notwendiger Sofortmassnahmen informiert. Ist eine Kontaktaufnahme nicht möglich, wird das weitere Vorgehen nach allgemeinen Grundsätzen, im vermuteten Interesse des Kunden und vor allem zum Wohl des Hundes veranlasst.

Die Hundepension Hundehärz verlangt mindestens einen Kennenlerntermin, um die Verträglichkeit Ihres Hundes zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, Hundehärz vorab umfassend über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten sowie Besonderheiten wie Erkrankungen oder Unverträglichkeiten seines Tieres zu informieren.

 

2. Krankheit, Verletzung, Unfall, Hygiene, Pflege

Die Hundepension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Abgebers und die Eintragungen im Impfpass. Zeigt das Tier jedoch Anzeichen einer Erkrankung, Verletzung oder unzureichender Hygiene, ist das Hundehärz Team berechtigt, einen Tierarzt oder eine entsprechend qualifizierte Fachkraft hinzuzuziehen; die hierbei entstehenden Kosten trägt der Eigentümer. Im Falle eingeschleppter Krankheiten haftet der Tierbesitzer zudem für die Behandlungskosten weiterer betroffener Tiere sowie für etwaige Umsatzverluste. Ihr Tier muss mindestens drei Wochen vor Ankunft geimpft sein (Impfausweis muss mitgebracht werden). Behandeln Sie Ihr Tier mindestens eine Woche vor dem Aufenthalt gegen Zecken, Flöhe und Würmer. Für längere Aufenthalte ist ein Probenachtaufenthalt Pflicht. Geben Sie den Gesundheitszustand Ihres Hundes (z.B. Läufigkeit, Krankheiten, Medikamentengabe, Futter) zuverlässig an. Das Futter wird vom Hundehalter für die Aufenthaltsdauer des Hundes mitgegeben.

 

3. Haftung

Für Sachschäden auf dem Gelände von Hundehärz haftet der Tierhalter. Hundehärz übernimmt keine Haftung für Schäden oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen (wie Körben, T-Shirts, Decken, Spielzeug etc.). Hundehärz haftet ausschliesslich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Es wird vorausgesetzt, dass eine Haftpflichtversicherung mit Hunde- bzw. Tierdeckung besteht. Sollte das Tier trotz ordnungsgemässer Sorgfaltspflicht von Hundehärz entlaufen und daraus Personen-, Sach- oder Tierschäden entstehen, gehen sämtliche daraus resultierenden Kosten zu Lasten des Eigentümers. Der Tierbesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass sich sein Tier auf dem Gelände von Hundehärz frei bewegen darf. Hundehärz übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die bei beaufsichtigten Gruppen infolge von Auseinandersetzungen zwischen Tieren entstehen können. Auf Verlangen sind die Versicherungsgesellschaft sowie Vertrags- oder Policennummer mitzuteilen. Im Falle eines natürlichen Ablebens des Tieres aufgrund von Alter oder unvorhersehbaren Ereignissen wird eine Haftung ausgeschlossen. Sämtliche entstehenden Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen.

4. Kosten / Stornierung

Die aktuelle Preisliste legt die verbindlichen Kosten und Konditionen der angebotenen Leistungen fest. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung des Hundes in bar. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Tierarztbesuche oder Medikamente, sind ebenfalls bei Abholung zu begleichen. Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, bei Ferienaufenthalten mindestens 7 Tage vorher. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen sind fünfzig Prozent der vereinbarten Aufenthaltskosten zu zahlen. Erfolgt keine oder eine verspätete Abmeldung nach Beginn des Aufenthalts, werden die vollen Kosten fällig.

Bei nichteinhalten der Zahlungen erlaubt sich Hundehärz eine Mahngebühr zu verrechnen. Sollten die Rechnungen trotz Mahnung unbezahlt bleiben, erlaubt sich Hundehärz die Betreibung einzuleiten.

 

5. Foto- und Filmaufnahmen

Der Hundebesitzer stimmt der Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen zu und verzichtet hierbei auf jegliche Ansprüche sowie auf eine etwaige Entschädigung.

 

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Frauenfeld, Thurgau.

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Öffnungszeiten:

Montag - Freitag

07:00 Uhr - 17:00 Uhr 

Wochenende:

Nach Absprache

Kontakt:

hundehaerz@bluewin.ch

+41 79 363 92 11

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